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Abrechungsgrundlage ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

Die Beiträge sind je nach Krankenkasse, private oder gesetzliche KK oder über die Beihilfe erstattungsfähig.

Einige Krankenkassen bezuschussen osteopathische Behandlungen, Voraussetzung dafür ist, dass der Therapeut zertifiziert ist.

Dies ist bei mir der Fall.

Sie können sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung erkundigen.

 

 

Nach der Behandlung  erhalten sie eine Quittung oder auf dem Postweg eine Rechnung.

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